Landtagswahl 2026 in Sachsen-Anhalt

Stand: 13. Oktober 2026 · Wahlergebnis, Regierungsbildung und demokratische Verantwortung

Die Landtagswahl hat die politischen Mehrheiten in Sachsen-Anhalt deutlich verändert. Diese Übersicht ordnet das Ergebnis ein, erklärt die Regeln der Regierungsbildung und benennt Fragen, die für die demokratische Kontrolle wichtig bleiben.

1. Wahlergebnis und Ausgangslage

Am 6. September 2026 wurde der 9. Landtag gewählt. Der Landeswahlausschuss stellte das endgültige Ergebnis am 22. September fest. Die Wahlbeteiligung lag bei 77,8 Prozent; 2021 waren es 60,3 Prozent. [1]

Endgültiges Ergebnis: Zweitstimmen und Sitze im Landtag
ParteiZweitstimmenSitze
AfD43,8 %39
CDU17,2 %15
SPD9,3 %8
Grüne8,9 %8
Die Linke8,6 %8
BSW5,3 %5
FDP2,6 %0

Der neue Landtag umfasst 83 Abgeordnete. Die absolute Mehrheit liegt damit bei 42 Sitzen. Die AfD ist stärkste Fraktion, hat aber keine eigene absolute Mehrheit. Die FDP ist im neuen Landtag nicht vertreten. [1]

Am 6. Oktober 2026 trat der neue Landtag erstmals zusammen. Eine neue Landesregierung ist zum Stand dieser Übersicht noch nicht gebildet. Sven Schulze (CDU), der am 28. Januar 2026 Reiner Haseloff ablöste, führt die Regierungsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers weiter. [2] [3] [4]

2. Die Rolle der AfD Sachsen-Anhalt

a) Wahlerfolg und parlamentarischer Einfluss

Mit 39 Mandaten hat die AfD erheblichen Einfluss auf die parlamentarische Arbeit. Stärkste Partei zu sein bedeutet jedoch nicht, automatisch die Regierung zu stellen. Entscheidend ist die Wahl des Ministerpräsidenten im Landtag.

Mit Tobias Rausch wurde bei der konstituierenden Sitzung ein AfD-Politiker zum Landtagspräsidenten gewählt. Dieses Amt betrifft die Leitung des Parlaments und ist von der Führung der Landesregierung zu unterscheiden. [4]

b) Einstufung durch den Verfassungsschutz

Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt stuft den AfD-Landesverband seit 2023 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. Die Behörde begründet dies insbesondere mit Bestrebungen gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip. [5]

Diese behördliche Einstufung ist kein Parteiverbot. Zugleich ist sie ein wesentlicher Befund für die Bewertung der politischen Ziele des Landesverbandes. Sie rechtfertigt keine pauschale Aussage über die persönliche Haltung jedes einzelnen Wählers.

c) Politische Arbeit nachvollziehbar bewerten

Parlamentarische Arbeit lässt sich an konkreten Anträgen, Abstimmungen, Gesetzesvorschlägen und der Arbeit in Ausschüssen prüfen. Die Zahl öffentlicher Auftritte oder parlamentarischer Anfragen allein sagt wenig darüber aus, welche Probleme tatsächlich gelöst wurden. Für eine faire Bewertung sollten Forderungen, Entscheidungen und ihre Folgen getrennt betrachtet werden.

3. Wie entsteht eine neue Landesregierung?

a) Die Regeln der Ministerpräsidentenwahl

Die Wahl erfolgt geheim und ohne Aussprache. In den ersten beiden Wahlgängen benötigt ein Kandidat die Mehrheit aller Mitglieder des Landtags, derzeit also mindestens 42 Stimmen. Erreicht im ersten Wahlgang niemand diese Mehrheit, folgt innerhalb weiterer sieben Tage ein zweiter Wahlgang. [3]

Scheitert auch dieser, entscheidet der Landtag innerhalb weiterer vierzehn Tage über eine vorzeitige Beendigung der Wahlperiode. Wird diese nicht mit der Mehrheit der Mitglieder beschlossen, folgt ein weiterer Wahlgang. Dann genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen; Enthaltungen zählen nicht als abgegebene Stimmen. Eine eigene absolute Sitzmehrheit ist daher nicht in jedem Wahlgang Voraussetzung für die Wahl. [3]

b) Rechnerische Mehrheiten und politische Entscheidungen

CDU, SPD, Grüne und Linke kommen zusammen auf 39 Sitze. Mit den fünf BSW-Mandaten wären es 44. AfD und BSW verfügen zusammen ebenfalls über 44 Sitze. Diese Rechnung beschreibt mögliche Mehrheiten, keine vereinbarte Koalition. Gemeinsam abstimmen, einen Kandidaten wählen und eine Regierung bilden sind unterschiedliche politische Entscheidungen.

Eine Minderheitsregierung müsste für Gesetze und den Haushalt Unterstützung außerhalb der eigenen Regierungsfraktionen gewinnen. Ob ein solches Modell tragfähig wäre, hängt von konkreten Vereinbarungen und der Bereitschaft zur Zusammenarbeit ab.

c) Aktueller Stand am 13. Oktober 2026

Ulrich Siegmund hat angekündigt, sich im Dezember zur Wahl als Ministerpräsident zu stellen. Das BSW kündigt eine Enthaltung an. Die CDU-Fraktion erklärte am 13. Oktober, vor der Wahl den Sitzungssaal verlassen zu wollen. Das sind angekündigte Positionen; wie die Wahl tatsächlich ausgeht, steht noch nicht fest. [4]

Der Begriff „Brandmauer“ bezeichnet die politische Abgrenzung gegenüber der AfD. Er ist keine eigenständige Regel der Ministerpräsidentenwahl. Maßgeblich sind die Landesverfassung und die tatsächlich abgegebenen Stimmen.

4. Der Landtag: Aufgaben und Kontrolle

Der Landtag beschließt Landesgesetze und den Haushalt, kontrolliert die Regierung und wählt den Ministerpräsidenten. Ausschüsse bereiten Entscheidungen vor; Petitionen ermöglichen es Bürgerinnen und Bürgern, Anliegen an das Parlament zu richten. Das Lobbyregister soll Interessenvertretung sichtbar machen. [6]

Der Landtag kann einen Ministerpräsidenten durch die Wahl eines Nachfolgers mit der Mehrheit seiner Mitglieder ablösen. Dieses konstruktive Misstrauensvotum verbindet die Abwahl mit einer neuen Regierungsmehrheit. [7]

Umstrittene Funktionszulagen: Verdacht und Verfahrensstand

Am 1. Juli 2025 wurden Räume der Fraktionen von CDU, SPD und AfD wegen des Verdachts der Untreue durchsucht. Hintergrund waren möglicherweise unzulässige Zulagen an Abgeordnete. [8]

Nach dem vom MDR am 17. Juli 2026 berichteten Stand darf die Staatsanwaltschaft bei der CDU-Fraktion sichergestellte Beweismittel auswerten. Die ursprüngliche Durchsuchungsanordnung war zuvor als rechtswidrig bewertet worden; daraus folgte nach der gerichtlichen Entscheidung aber kein automatisches Verwertungsverbot. Die CDU setzte die umstrittenen Zahlungen aus; SPD und AfD hatten entsprechende Zulagen bereits zuvor beendet. [8]

Ein Ermittlungsverdacht ist keine Verurteilung. Ein rechtskräftiger Abschluss des gesamten Verfahrens ist durch die hier verlinkten Quellen nicht belegt. Für die politische Bewertung bleiben nachvollziehbare Ausgaben, wirksame Kontrolle und eine vollständige Aufklärung wichtig.

5. Demokratische Verantwortung über die Regierungsfrage hinaus

a) Extremismus konkret benennen

Der Verfassungsschutzbericht 2025 behandelt neben Rechtsextremismus auch „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“, Linksextremismus und Islamismus. Rechtsextremismus weist im Land das größte von der Behörde erfasste Personenpotenzial auf. Die Angaben sind behördliche Bewertungen und teilweise Schätzungen; sie sind keine Zahl strafrechtlicher Verurteilungen. [5] [9]

b) Kritik und überprüfbare Information

Kritik an Regierung, Medien oder Gerichten gehört zur Demokratie. Behauptungen über Wahlbetrug, Korruption oder angeblich illegitime Institutionen müssen sich jedoch an überprüfbaren Belegen messen lassen. Unterschiedliche Meinungen ersetzen keine Prüfung von Tatsachen.

c) Beteiligung und Rechenschaft

Die Wahlbeteiligung ist 2026 deutlich gestiegen. Eine abnehmende Beteiligung beschreibt die aktuelle Wahl daher nicht. Eine hohe Beteiligung sagt zugleich noch nichts darüber aus, ob politische Entscheidungen Grundrechte achten. Entscheidend bleibt, wie Parlament und Regierung ihre Verantwortung wahrnehmen.

Transparenz bei öffentlichen Ausgaben, die Aufklärung möglicher Pflichtverletzungen und verständlich begründete Entscheidungen sollten für alle Parteien gelten. Demokratische Glaubwürdigkeit muss sich auch im eigenen Handeln zeigen.

Zusammenfassung

Die AfD ist stärkste Fraktion, hat aber keine eigene absolute Mehrheit. Die Regierungsbildung bleibt zum Stand vom 13. Oktober 2026 offen. Die Regeln der Ministerpräsidentenwahl ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Wahl ohne 42 Stimmen. Der AfD-Landesverband wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Für die weitere Entwicklung sind die tatsächlichen Abstimmungen, der Schutz der Grundrechte und eine wirksame parlamentarische Kontrolle entscheidend.

Quellen und weiterführende Informationen

Die Quellen belegen die jeweiligen Tatsachenangaben. Politische Einordnungen und rechnerische Möglichkeiten sind im Text entsprechend formuliert. Quellenprüfung: 13. Oktober 2026.

  1. Amtliches Endergebnis, Zweitstimmen und Sitzverteilung
    Bundeswahlleiterin; der Wahltermin ist in der Terminübersicht als 6. September 2026 angegeben. Die Ergebnisüberschrift auf dieser Quellenseite nennt abweichend „6. Juni 2026“. Ergänzend: Landeswahlleitung und Landtag. Landeswahlleitung: Ergebnisse; Landtag: Feststellung des Endergebnisses.
  2. Konstituierung des neuen Landtags am 6. Oktober 2026
    Landtag Sachsen-Anhalt, 6. Oktober 2026.
  3. Wie entsteht die neue Landesregierung?
    Landtag Sachsen-Anhalt: Wahlgänge, Mehrheiten und Fortführung der Amtsgeschäfte.
  4. Wahl des Ministerpräsidenten in Sachsen-Anhalt ohne CDU
    dpa/WELT, 13. Oktober 2026: Ankündigungen von AfD, BSW und CDU sowie geschäftsführender Ministerpräsident.
  5. Rechtsextremismus und Einstufung der AfD Sachsen-Anhalt
    Innenministerium Sachsen-Anhalt / Verfassungsschutz.
  6. Aufgaben, Ausschüsse, Petitionen und Lobbyregister
    Landtag Sachsen-Anhalt: offizielle Übersicht und Zugang zu den jeweiligen Themen.
  7. Wahl der Ministerpräsidentin / des Ministerpräsidenten
    Landtag Sachsen-Anhalt: Ministerpräsidentenwahl und konstruktives Misstrauensvotum.
  8. CDU-Fraktion scheitert mit Beschwerde – Beweismittel dürfen ausgewertet werden
    MDR Sachsen-Anhalt, Stand 17. Juli 2026.
  9. Verfassungsschutzbericht 2025
    Land Sachsen-Anhalt, veröffentlicht 2026; behördliche Bewertungen und geschätztes Personenpotenzial.
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