Am 6. Juni 2021 wurde der 8. Landtag gewählt. Die Ergebnisse:
CDU: 37,1 % – stärkste Kraft, Regierungsführung
AfD: 20,8 % – größte Oppositionspartei
Die Linke: 11,0 % – Opposition
SPD: 8,4 % – Regierungspartei
FDP: 6,4 % – Regierungspartei
Grüne: 5,9 % – Opposition
Seit 2021 regiert eine sogenannte Deutschland-Koalition (CDU, SPD, FDP) unter Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU). Der Landtag besteht aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten aus 97 Abgeordneten; gesetzlich vorgeschrieben wären mindestens 83.
Der nächste Wahltermin ist vom Landtag festgelegt: Sonntag, 6. September 2026. Andere Änderungen – etwa am Wahlrecht oder an der Sitzanzahl – sind vor dieser Wahl realistisch nicht mehr zu erwarten. Die 5-Prozent-Hürde bleibt bestehen.
Aktuelle Erhebungen lassen die AfD als derzeit klar stärkste Partei erscheinen. Je nach Umfrage erreicht sie in Sachsen-Anhalt etwa 37–40 Prozent, deutlich vor der CDU. Diese Werte sind Momentaufnahmen, zeigen aber ein mögliches Szenario, in dem keine klassische Mehrheitskoalition ohne die AfD leicht zu bilden wäre.
Die AfD hat ihren Fraktionsvorsitzenden Ulrich Siegmund als Spitzenkandidaten nominiert. Ein AfD-Ministerpräsident wäre nur unter bestimmten Bedingungen möglich:
Nach aktuellem Stand lehnen alle anderen Parteien eine Zusammenarbeit mit der AfD ab. Faktisch bleibt die Ministerpräsidentenfrage daher an eine absolute Mehrheit der AfD geknüpft. Ob dies gelingt, ist offen.
Der Landesverband der AfD sowie ihre Jugendorganisation (Junge Alternative) in Sachsen-Anhalt werden vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ geführt. Diese Einstufung erlaubt Beobachtungsmaßnahmen, ist aber kein Parteiverbot. Die Partei bleibt wählbar und tritt regulär zur Wahl an.
Die AfD war in Sachsen-Anhalt nie Regierungspartei, sondern ausschließlich Opposition. Nachweisbare Wirkungsfelder:
Ob dies als „Leistung“ oder als Angriff auf demokratische Institutionen bewertet wird, hängt politisch von der Perspektive ab.
CDU, SPD, FDP, Grüne und Linke erklären öffentlich, nicht mit der AfD zu koalieren. Dieses Vorgehen soll verhindern, dass eine extremistische Partei Regierungsverantwortung erhält, ohne Wählerinnen und Wähler auszuschließen.
Falls die AfD stärkste Kraft wird, wären rechnerisch denkbar:
Diese Konstruktionen gelten als politische Schutzmaßnahmen, fallen aber in der Praxis oft schwer und führen zu langsameren Entscheidungen.
Der Landtag in Magdeburg:
Ausschüsse bereiten Gesetze inhaltlich vor; die Plenarabstimmung ist das formelle Endergebnis. Die Geschäftsordnung schützt die demokratische Debatte, unter anderem durch Ordnungsrufe und Sanktionen bei extremistischen oder beleidigenden Beiträgen.
Im Juli 2025 wurden die Geschäfts- und Fraktionsräume der Fraktionen von CDU Sachsen-Anhalt, SPD Sachsen-Anhalt und AfD Sachsen-Anhalt im Landtag durchsucht. Der Verdacht: Unzulässige Funktions- bzw. Zusatz-Zulagen an Abgeordnete.
Hintergrund: Nach einer Gesetzesreform (ab April 2020) dürfen in Sachsen-Anhalt Zusatzentschädigungen („Funktionszulagen“) nur an bestimmte Funktionsträger gezahlt werden – zum Beispiel Landtagspräsident, dessen Stellvertreter, Fraktionsvorsitzende oder parlamentarische Geschäftsführer. Zahlungen über diese Begrenzung hinaus gelten als unzulässig.
Konkrete Zahlen: Laut Anzeige des Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt betrugen die ausgewiesenen Zahlungen bei der CDU-Fraktion etwa 66.000 € (2021) und 47.250 € (2022) an „besondere Funktionen“. Bei der AfD-Fraktion lagen die Zahlungen 2021 bei rund 25.600 €.
Die Ermittlungen laufen wegen des Verdachts der Untreue (§ 266 StGB).
Der Fall zeigt eine erhebliche Vertrauens- und Rechenschaftsfrage im Parlament: Wenn Fraktionen Geldzahlungen leisten, die über die gesetzlich geregelten Grenzen hinausgehen, stellt sich sowohl eine rechtliche als auch eine demokratische Kontrollfrage.
Die parlamentarische Debatte um diese Zulagen führt dazu, dass Fraktionsdisziplin, Transparenzpflichten und interne Kontrollmechanismen stärker in den Fokus gerückt werden.
Politisch fordern Oppositionsakteure – etwa mit Blick auf die CDU-Fraktion – einen sofortigen Stopp solcher Zahlungen sowie eine vollständige Aufklärung.
Auch ohne Regierungsbeteiligung der AfD gibt es weitere Risiken für die Demokratie in Sachsen-Anhalt:
Der Verfassungsschutz benennt unter anderem:
Quantitativ ist Rechtsextremismus dabei das größte Problemfeld des Landes.
Zunehmende Kampagnen gegen Medien, Justiz oder Wahlverfahren untergraben Vertrauen, auch wenn keine Partei die Regierung führt. Das kann zu Wahlmüdigkeit, politischer Radikalisierung oder gewaltsamen Aktionen führen – unabhängig vom Wahlausgang.
Je geringer die Beteiligung, desto stärker wirkt sich die Mobilisierung extrem orientierter Gruppen aus. Regionen mit wirtschaftlicher Unsicherheit sind besonders anfällig für Politikverdrossenheit.
Skandale – etwa zu Abgeordnetenzulagen oder Parteifinanzen – schwächen institutionelles Vertrauen. Extremistische Gruppen nutzen das gezielt, um „die Demokratie als Ganzes“ infrage zu stellen.
Die AfD ist aktuell stärkste Kraft, kann aber nur dann regieren, wenn sie eine absolute Mehrheit erreicht oder andere Parteien ihre Haltung aufgeben. Der Verfassungsschutz stuft den Landesverband als gesichert rechtsextrem ein, was die politische Bewertung maßgeblich beeinflusst, aber kein Verbot bedeutet. Andere Parteien setzen auf Brandmauer, Koalitionen oder Minderheitsmodelle, um eine extremistische Regierungsführung zu verhindern. Der parlamentarische Betrieb in Magdeburg bleibt handlungsfähig, wird aber bei starken Protestparteien komplizierter. Gefahren bestehen auch jenseits der AfD, insbesondere durch extremistische Netzwerke, Wahlverdrossenheit, Desinformation und Vertrauensverlust in Institutionen.