Landtagswahlen 2026 in Sachsen-Anhalt

1. Rückblick und Ausgangslage

Letzte Wahl (2021)

Am 6. Juni 2021 wurde der 8. Landtag gewählt. Die Ergebnisse:

CDU: 37,1 % – stärkste Kraft, Regierungsführung
AfD: 20,8 % – größte Oppositionspartei
Die Linke: 11,0 % – Opposition
SPD: 8,4 % – Regierungspartei
FDP: 6,4 % – Regierungspartei
Grüne: 5,9 % – Opposition

Seit 2021 regiert eine sogenannte Deutschland-Koalition (CDU, SPD, FDP) unter Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU). Der Landtag besteht aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten aus 97 Abgeordneten; gesetzlich vorgeschrieben wären mindestens 83.

Nächste Wahl (2026)

Der nächste Wahltermin ist vom Landtag festgelegt: Sonntag, 6. September 2026. Andere Änderungen – etwa am Wahlrecht oder an der Sitzanzahl – sind vor dieser Wahl realistisch nicht mehr zu erwarten. Die 5-Prozent-Hürde bleibt bestehen.

2. Die Rolle der AfD Sachsen-Anhalt

a) Umfragen und Bedeutung

Aktuelle Erhebungen lassen die AfD als derzeit klar stärkste Partei erscheinen. Je nach Umfrage erreicht sie in Sachsen-Anhalt etwa 37–40 Prozent, deutlich vor der CDU. Diese Werte sind Momentaufnahmen, zeigen aber ein mögliches Szenario, in dem keine klassische Mehrheitskoalition ohne die AfD leicht zu bilden wäre.

b) Ministerpräsidentenfrage

Die AfD hat ihren Fraktionsvorsitzenden Ulrich Siegmund als Spitzenkandidaten nominiert. Ein AfD-Ministerpräsident wäre nur unter bestimmten Bedingungen möglich:

  • Absolute Mehrheit an Sitzen, also mehr als die Hälfte aller Landtagsmandate.
  • Oder die Aufhebung/Aufweichung der „Brandmauer“, d. h. andere Parteien würden sich aktiv enthalten, tolerieren oder koalieren.

Nach aktuellem Stand lehnen alle anderen Parteien eine Zusammenarbeit mit der AfD ab. Faktisch bleibt die Ministerpräsidentenfrage daher an eine absolute Mehrheit der AfD geknüpft. Ob dies gelingt, ist offen.

c) Einstufung durch den Verfassungsschutz

Der Landesverband der AfD sowie ihre Jugendorganisation (Junge Alternative) in Sachsen-Anhalt werden vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ geführt. Diese Einstufung erlaubt Beobachtungsmaßnahmen, ist aber kein Parteiverbot. Die Partei bleibt wählbar und tritt regulär zur Wahl an.

d) Was hat die AfD im Landtag tatsächlich bewirkt?

Die AfD war in Sachsen-Anhalt nie Regierungspartei, sondern ausschließlich Opposition. Nachweisbare Wirkungsfelder:

  • Sie nutzt das Parlament intensiv für Anfragen, Aktions- und Kampagnenthemen, besonders zu Migration, Sicherheit, Medien und Bildung.
  • Sie war Initiator einer Enquete-Kommission zum Thema Linksextremismus, die auch mit Stimmen außerhalb der AfD zustande kam.
  • Kritiker sehen den Schwerpunkt nicht in der Gesetzgebung, sondern in Diskursverschiebung und Polarisierung.

Ob dies als „Leistung“ oder als Angriff auf demokratische Institutionen bewertet wird, hängt politisch von der Perspektive ab.

3. Wie versuchen demokratische Akteure die Regierungsbildung zu beeinflussen?

a) Die „Brandmauer“

CDU, SPD, FDP, Grüne und Linke erklären öffentlich, nicht mit der AfD zu koalieren. Dieses Vorgehen soll verhindern, dass eine extremistische Partei Regierungsverantwortung erhält, ohne Wählerinnen und Wähler auszuschließen.

b) Mögliche Regierungsmodelle ohne AfD

Falls die AfD stärkste Kraft wird, wären rechnerisch denkbar:

  • Minderheitsregierung, z. B. CDU + SPD oder CDU + SPD + BSW, mit wechselnden Mehrheiten.
  • Breite Koalitionen, z. B. CDU + SPD + Linke + BSW (politisch schwierig, aber rechnerisch möglich).
  • Neuauflage der Deutschland-Koalition, falls FDP und BSW über 5 % kommen.

Diese Konstruktionen gelten als politische Schutzmaßnahmen, fallen aber in der Praxis oft schwer und führen zu langsameren Entscheidungen.

4. Parlamentarismus in Magdeburg: Funktionsweise und Machtbalance

Der Landtag in Magdeburg:

  • beschließt Gesetze und Haushalt,
  • kontrolliert die Landesregierung (Fragestunden, Ausschüsse),
  • wählt und kann entlassen den Ministerpräsidenten,
  • involviert Bürgerinnen und Bürger über Petitionen und Anhörungen,
  • arbeitet mit einem Lobby- und Transparenzregister, um Einflussnahme offenzulegen.

Ausschüsse bereiten Gesetze inhaltlich vor; die Plenarabstimmung ist das formelle Endergebnis. Die Geschäftsordnung schützt die demokratische Debatte, unter anderem durch Ordnungsrufe und Sanktionen bei extremistischen oder beleidigenden Beiträgen.

Funktionszulagen bei CDU-Fraktion, AfD-Fraktion unzulässig.

Im Juli 2025 wurden die Geschäfts- und Fraktionsräume der Fraktionen von CDU Sachsen-Anhalt, SPD Sachsen-Anhalt und AfD Sachsen-Anhalt im Landtag durchsucht. Der Verdacht: Unzulässige Funktions- bzw. Zusatz-Zulagen an Abgeordnete.

Hintergrund: Nach einer Gesetzesreform (ab April 2020) dürfen in Sachsen-Anhalt Zusatzentschädigungen („Funktionszulagen“) nur an bestimmte Funktionsträger gezahlt werden – zum Beispiel Landtagspräsident, dessen Stellvertreter, Fraktionsvorsitzende oder parlamentarische Geschäftsführer. Zahlungen über diese Begrenzung hinaus gelten als unzulässig.

Konkrete Zahlen: Laut Anzeige des Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt betrugen die ausgewiesenen Zahlungen bei der CDU-Fraktion etwa 66.000 € (2021) und 47.250 € (2022) an „besondere Funktionen“. Bei der AfD-Fraktion lagen die Zahlungen 2021 bei rund 25.600 €.

Die Ermittlungen laufen wegen des Verdachts der Untreue (§ 266 StGB).

Der Fall zeigt eine erhebliche Vertrauens- und Rechenschaftsfrage im Parlament: Wenn Fraktionen Geldzahlungen leisten, die über die gesetzlich geregelten Grenzen hinausgehen, stellt sich sowohl eine rechtliche als auch eine demokratische Kontrollfrage.

Die parlamentarische Debatte um diese Zulagen führt dazu, dass Fraktionsdisziplin, Transparenzpflichten und interne Kontrollmechanismen stärker in den Fokus gerückt werden.

Politisch fordern Oppositionsakteure – etwa mit Blick auf die CDU-Fraktion – einen sofortigen Stopp solcher Zahlungen sowie eine vollständige Aufklärung.

Chronologie der Funktionszulage (Auswahl)
  • April 2020: Reform des Abgeordnetengesetzes in Sachsen-Anhalt, Funktionszulagen werden auf klar definierte Funktionen begrenzt.
  • 2021: Erste Abrechnungen mit neuen Regeln; beim Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt wachsen Zweifel an Umfang und Begründung einzelner Zulagen.
  • 2022: Weitere Zahlungen an „besondere Funktionen“ in den Fraktionen, u. a. bei der CDU-Fraktion.
  • 2023–2024: Öffentliche Diskussionen und Berichte über mögliche Unregelmäßigkeiten, Forderungen nach mehr Transparenz.
  • Juli 2025: Durchsuchungen der Fraktions- und Geschäftsstellen von CDU, SPD und AfD im Landtag wegen des Verdachts unzulässiger Funktionszulagen.
  • seit 2025: Laufende Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue; politische Debatte über Konsequenzen und strengere Kontrollen.

5. Wo liegen Gefahren unabhängig von der AfD?

Auch ohne Regierungsbeteiligung der AfD gibt es weitere Risiken für die Demokratie in Sachsen-Anhalt:

a) Weitere extremistische Akteure

Der Verfassungsschutz benennt unter anderem:

  • rechtsextreme Netzwerke außerhalb der AfD (Neonazi-Gruppen, Kameradschaften),
  • Reichsbürger/Selbstverwalter, die staatliche Institutionen ablehnen,
  • linksextreme autonome Gruppen mit einzelnen Gewalt- oder Sachbeschädigungsakten,
  • islamistische Organisationen oder Einzelpersonen, die radikalisieren.

Quantitativ ist Rechtsextremismus dabei das größte Problemfeld des Landes.

b) Delegitimierung demokratischer Institutionen

Zunehmende Kampagnen gegen Medien, Justiz oder Wahlverfahren untergraben Vertrauen, auch wenn keine Partei die Regierung führt. Das kann zu Wahlmüdigkeit, politischer Radikalisierung oder gewaltsamen Aktionen führen – unabhängig vom Wahlausgang.

c) Abnehmende Wahlbeteiligung

Je geringer die Beteiligung, desto stärker wirkt sich die Mobilisierung extrem orientierter Gruppen aus. Regionen mit wirtschaftlicher Unsicherheit sind besonders anfällig für Politikverdrossenheit.

d) Vertrauensverlust durch Fehler der demokratischen Parteien

Skandale – etwa zu Abgeordnetenzulagen oder Parteifinanzen – schwächen institutionelles Vertrauen. Extremistische Gruppen nutzen das gezielt, um „die Demokratie als Ganzes“ infrage zu stellen.

Zusammenfassung

Die AfD ist aktuell stärkste Kraft, kann aber nur dann regieren, wenn sie eine absolute Mehrheit erreicht oder andere Parteien ihre Haltung aufgeben. Der Verfassungsschutz stuft den Landesverband als gesichert rechtsextrem ein, was die politische Bewertung maßgeblich beeinflusst, aber kein Verbot bedeutet. Andere Parteien setzen auf Brandmauer, Koalitionen oder Minderheitsmodelle, um eine extremistische Regierungsführung zu verhindern. Der parlamentarische Betrieb in Magdeburg bleibt handlungsfähig, wird aber bei starken Protestparteien komplizierter. Gefahren bestehen auch jenseits der AfD, insbesondere durch extremistische Netzwerke, Wahlverdrossenheit, Desinformation und Vertrauensverlust in Institutionen.

Quellen:
  1. Wahl 2021, Wahlrecht, Sitzverteilung
    Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt. (2021). Landtagswahl 2021 – Endgültiges Ergebnis. Magdeburg.
    Landtag Sachsen-Anhalt. (2025). Beschluss zum Wahltermin 2026. Magdeburg.
    Mehr Demokratie e. V. (2024). Debatte um Absenkung der Sperrklausel in Landeswahlgesetzen: Position Sachsen-Anhalt. Berlin.
    ARD-Tagesschau. (2021). Analyse: Wahlbeteiligung und Sitzverteilung in Sachsen-Anhalt 2021. Hamburg: ARD.
  2. Umfragen zur Landtagswahl 2026
    INSA. (2025). Wahltrend Sachsen-Anhalt: Sonntagsfrage im Auftrag von Nius. Erfurt.
    RND – Redaktionsnetzwerk Deutschland. (2025). Sachsen-Anhalt vor neuer Koalitionsfrage: Optionen ohne AfD. Hannover.
    Süddeutsche Zeitung. (2025). Regieren ohne Mehrheit – Debatte über Minderheitsregierung in Sachsen-Anhalt. München: SZ-dpa.
  3. AfD Sachsen-Anhalt und Ulrich Siegmund
    AfD Sachsen-Anhalt. (2025). Pressemitteilung zur Nominierung von Ulrich Siegmund als Spitzenkandidat. Magdeburg: AfD-Landesverband.
    MDR. (2025). Analyse: Die AfD in Sachsen-Anhalt als Schlüsselverband der radikalen Rechten. Leipzig: MDR-Politik.
    Welt. (2024–2025). Berichte zur politischen Ausrichtung der AfD Sachsen-Anhalt und Siegmund-Kandidatur. Berlin: Axel-Springer-Verlag.
  4. Verfassungsschutz – Einstufung der AfD
    Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt. (2024). Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2023/2024. Magdeburg.
    Zeit Online. (2024). AfD Sachsen-Anhalt und Junge Alternative als gesichert rechtsextrem eingestuft. Hamburg.
    Tagesschau. (2025). Rechtslage und Beobachtung der AfD-Landesverbände durch den Verfassungsschutz. Hamburg: ARD-Nachrichten.
  5. Skandal um Funktionszulagen im Magdeburger Landtag
    Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt. (2023). Anzeige gegen Fraktionen wegen unzulässiger Funktionszulagen. Magdeburg.
    Beck RSW. (2023). Untreue im Landtag Sachsen-Anhalt: Juristische Bewertung unzulässiger Fraktionszulagen. München: C.H. Beck.
    taz. (2025). Chronik nach der Razzia im Landtag Sachsen-Anhalt: Rolle des Rechnungshofs und Abläufe. Berlin: taz-Verlag.
    Zeit Online. (2025). Zahlungen an „besondere Funktionen“ in Fraktionen des Landtags Sachsen-Anhalt. Hamburg.
    Frankfurter Rundschau. (2025). Durchsuchungen im Magdeburger Landtag: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen CDU, SPD und AfD. Frankfurt am Main.
    Deutschlandfunk. (2025). Ermittler durchsuchen Büros von CDU, SPD und AfD im Landtag von Sachsen-Anhalt. Köln: DLF.
  6. Parlamentarismus in Magdeburg
    Landtag Sachsen-Anhalt. (2024). Aufgaben, Geschäftsordnung und Transparenzregister des Landtages. Magdeburg.
    Innenministerium Sachsen-Anhalt. (2025). Politisch motivierte Kriminalität (PMK) in Sachsen-Anhalt – Jahresstatistik 2024/2025. Magdeburg.
  7. Extremismus jenseits der AfD
    Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt. (2024). Phänomenberichte: Reichsbürger, Linksextremismus, Islamismus in Sachsen-Anhalt. Magdeburg.
    ARD / MDR / Zeit Online. (2023–2025). Berichte zur politisch motivierten Kriminalität und Extremismustrends in Sachsen-Anhalt. Deutschland.
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